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   BayObLG, 31.01.1996 - 3Z BR 367/95   

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BayObLG, 31.01.1996 - 3Z BR 367/95 (https://dejure.org/1996,4058)
BayObLG, Entscheidung vom 31.01.1996 - 3Z BR 367/95 (https://dejure.org/1996,4058)
BayObLG, Entscheidung vom 31. Januar 1996 - 3Z BR 367/95 (https://dejure.org/1996,4058)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuläsigkeit einer außerordentlichen weiteren Beschwerde; Festsetzung der Vergütung und der Auslagen eines Betreuers; Voraussetzungen der Anfechtbarkeit einer unanfechtbaren Entscheidung; Besondere Schwierigkeiten einer Betreuertätigkeit; Vergütung bei unterschiedlichen ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zulässigkeit der außerordentlichen weiteren Beschwerde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der außerordentlichen weiteren Beschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1996, 1159
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 17.01.1979 - 1 BvL 25/77

    Unterhaltspflichtverletzung

    Auszug aus BayObLG, 31.01.1996 - 3Z BR 367/95
    Aus einer etwaigen unrichtigen Sachbehandlung gegenüber Rechtsanwalt W. kann der Beschwerdeführer keine Rechte auf gleiche Behandlung ihm gegenüber ableiten (BVerfGE 50, 142, 166).
  • BGH, 04.03.1993 - V ZB 5/93

    Kostenpflicht der prozeßunfähigen Partei

    Auszug aus BayObLG, 31.01.1996 - 3Z BR 367/95
    Sie ist dann gegeben, wenn die Entscheidung mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar ist, weil sie jeder rechtlichen Grundlage entbehrt und dem Gesetz inhaltlich fremd ist (BGH NJW 1993, 1865 m.w.N.; BGH NJW 1992, 983 m.w.N.; BayObLGZ 1995, 92, 93; OLG Düsseldorf NJW-RR 1994, 62; Bassenge/Herbst FGG/ RPflG 7. Aufl. § 19 FGG Rn. 16).
  • BGH, 08.10.1992 - VII ZB 3/92

    Außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit - Unstatthafte

    Auszug aus BayObLG, 31.01.1996 - 3Z BR 367/95
    Dies ist dann der Fall, wenn die angefochtene Entscheidung auf einer Gesetzesauslegung beruht, die offensichtlich dem Wortlaut und dem Zweck des Gesetzes widerspricht und die eine Gesetzesanwendung zur Folge hat, die durch das Gesetz ersichtlich ausgeschlossen werden sollte (BGH NJW 1993, 135 ).
  • BGH, 26.05.1994 - I ZB 4/94

    "Greifbare Gesetzwidrigkeit II"; Wirksamkeit einer einseitigen

    Auszug aus BayObLG, 31.01.1996 - 3Z BR 367/95
    Ein eindeutiger Verstoß gegen die bei der Entscheidung vom Gericht anzuwendenden Rechtsvorschriften genügt jedoch nicht, um eine vom Gesetz ausgeschlossene Rechtsmittelmöglichkeit zu eröffnen (BGH NJW 1994, 2363, 2364).
  • BGH, 14.11.1991 - I ZB 15/91

    Greifbare Gesetzwidrigkeit bei fehlerhafter Entscheidung über Ablehnungsgesuch

    Auszug aus BayObLG, 31.01.1996 - 3Z BR 367/95
    Sie ist dann gegeben, wenn die Entscheidung mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar ist, weil sie jeder rechtlichen Grundlage entbehrt und dem Gesetz inhaltlich fremd ist (BGH NJW 1993, 1865 m.w.N.; BGH NJW 1992, 983 m.w.N.; BayObLGZ 1995, 92, 93; OLG Düsseldorf NJW-RR 1994, 62; Bassenge/Herbst FGG/ RPflG 7. Aufl. § 19 FGG Rn. 16).
  • BVerfG, 02.03.1982 - 2 BvR 869/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtbeachtung der

    Auszug aus BayObLG, 31.01.1996 - 3Z BR 367/95
    Es ist deshalb anerkannt, daß Verfahrensfehler, auch der Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör, keine weitere Instanz eröffnen (BVerfG NJW 1982, 1454 ; BGH NJW-RR 1986, 1263; BayObLG Rpfleger 1986, 259 ).
  • BGH, 16.04.1986 - IVb ZB 14/86

    Statthaftigkeit der weiteren Beschwerde - Umgangsrecht mit nichtehelichem Kind -

    Auszug aus BayObLG, 31.01.1996 - 3Z BR 367/95
    Es ist deshalb anerkannt, daß Verfahrensfehler, auch der Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör, keine weitere Instanz eröffnen (BVerfG NJW 1982, 1454 ; BGH NJW-RR 1986, 1263; BayObLG Rpfleger 1986, 259 ).
  • BayObLG, 14.03.1986 - BReg. 1 Z 10/86

    Antragsberechtigung; Annehmender; Kinder; Antrag; Aufhebung; Annahmeverhältnis;

    Auszug aus BayObLG, 31.01.1996 - 3Z BR 367/95
    Es ist deshalb anerkannt, daß Verfahrensfehler, auch der Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör, keine weitere Instanz eröffnen (BVerfG NJW 1982, 1454 ; BGH NJW-RR 1986, 1263; BayObLG Rpfleger 1986, 259 ).
  • OLG Schleswig, 30.08.1995 - 2 W 135/94

    Beschwerde gegen die Festsetzung der Betreuervergütung

    Auszug aus BayObLG, 31.01.1996 - 3Z BR 367/95
    Hierin unterscheidet sich der vorliegende Fall von dem vom SchlHOLG (BtPrax 1995, 224 ) entschiedenen Fall.
  • BayObLG, 11.03.1993 - 3Z BR 183/92

    Weitere Beschwerde; Entscheidung; Landgericht; Verfahrenspfleger; Rechtsanwalt;

    Auszug aus BayObLG, 31.01.1996 - 3Z BR 367/95
    Nach § 1836 Abs. 2 Satz 4, § 1835 Abs. 4 Satz 2 BGB , § 16 ZSEG ist gegen den gerichtlichen Beschluß im Festsetzungsverfahren nur die Erstbeschwerde eröffnet; eine weitere Beschwerde ist ausgeschlossen (BayObLGZ 1993, 123, 125; BayObLG FamRZ 1994, 1332 ).
  • BayObLG, 22.03.1994 - 3Z BR 47/94

    Beschwerde; Weitere Beschwerde; Vormund; Staatskasse; Vergütung; Instanzenzug;

  • BayObLG, 16.02.1995 - 3Z BR 32/95
  • BayObLG, 26.02.1998 - 3Z BR 242/97

    Anfechtung der Nichtzulassung einer sofortigen weiteren Beschwerde

    Insoweit genügt nicht schon jeder eindeutige und schwerwiegende Verstoß des Gerichts gegen Vorschriften des formellen oder materiellen Rechts (vgl. BGH NJW 1994, 2363/2364; BayObLG FamRZ 1996, 1159 ; OLG Frankfurt JurBüro 1993, 545).

    Vielmehr muß die Entscheidung mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar sein, d.h. jeder gesetzlichen Grundlage entbehren (vgl. BGH NJW-RR 1998, 63 ; BayObLG FamRZ 1996, 1159 ; KG FamRZ 1997, 442/443).

    Eine solche "greifbare Gesetzwidrigkeit" liegt vor, wenn eine Entscheidung dieser Art, dieses Inhalts, von dieser Stelle oder aufgrund eines derartigen Verfahrens gesetzlich überhaupt nicht vorgesehen ist (vgl. BGH NJW-RR 1986, 1263/1264; BayObLG NJW 1988, 72; KG FamRZ 1997, 442/443) oder wenn die Entscheidung auf einer Gesetzesauslegung beruht, die dem Wortlaut und dem Zweck des Gesetzes offensichtlich widerspricht und eine Gesetzesanwendung zur Folge hat, die durch das Gesetz ersichtlich ausgeschlossen werden sollte (vgl. BGHZ 119, 372 ; BayObLG FamRZ 1996, 1159 ).

  • BayObLG, 05.03.1998 - 3Z BR 48/98

    Sofortige Beschwerde nach Beendigung einer polizeilichen Freiheitsentziehung

    Diese Ausführungen beruhen auf einer Auslegung des Art. 18 PAG , die dessen Wortlaut und Zweck offensichtlich widerspricht und eine Gesetzesanwendung zur Folge hat, die durch das Gesetz ersichtlich ausgeschlossen werden sollte (vgl. zu diesem Fall der Eröffnung eines außerordentlichen Rechtsmittels BGHZ 119, 372 und BayObLG FamRZ 1996, 1159 ).
  • LG Neuruppin, 09.10.2013 - 4 T 69/11

    Leistungszeiten eines Sachverständigen sind zeitgenau zu erfassen!

    b) Das Gericht hat gleichwohl geprüft, ob dennoch in entsprechender Anwendung von § 4 a JVEG unter Berücksichtigung von Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG dann eine nachträgliche Übertragung an die Kammer oder Zulassung der weiteren Beschwerde in Betracht kommt, wenn deren Fehlen auf einer willkürlichen Rechtsanwendung beruht (vgl. hierzu etwa Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 31. Januar 1996 - 3Z BR 367/95 -, FamRZ 1996, 1159; für eine Rechtsbeschwerde: BGH, Beschluss vom 19. Mai 2004 - IXa ZB 182/03, NJW 2004, 2529; Beschluss vom 4. Juli 2007 - VII ZB 28/07, NJW-RR 2007, 1654; offen gelassen - jeweils Urteile betreffend - von BGH, Urteil vom 04. März 2011 - V ZR 123/10 -, NJW 2011, 1516; BGH, Beschluss vom 19. Januar 2006 - I ZR 151/02, NJW 2006, 1978 f.; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 14. Mai 2007 -1 BvR 730/07, NJW-RR 2008, 75, 76).
  • BayObLG, 09.04.1998 - 3Z BR 49/98

    Begründeter Beschluss über die Zulässigkeit polizeilicher Freiheitsentziehung und

    Die Verwerfung der Erstbeschwerde des Betroffenen beruht auf einer Auslegung des Art. 18 PAG , die dessen Wortlaut und Zweck offensichtlich widerspricht und eine Gesetzesanwendung zur Folge hat, die durch das Gesetz ersichtlich ausgeschlossen werden sollte (vgl. zu diesem Fall der Eröffnung eines außerordentlichen Rechtsmittels BGHZ 119, 372 und BayObLG FamRZ 1996, 1159 ).
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